Bedarf und Unterlagen klären
Gemeinsam besprechen wir Ihre Wohnsituation, die geplanten Anpassungen und welche Angaben bereits vorliegen.

Wir helfen Ihnen, Unterlagen, Bescheid und Abrechnung zu überblicken – verständlich und passend zu Ihrem Vorhaben.
Gemeinsam besprechen wir Ihre Wohnsituation, die geplanten Anpassungen und welche Angaben bereits vorliegen.
Wir helfen, die geplanten Arbeiten, ihren Nutzen im Alltag und die Angebotsunterlagen verständlich zusammenzustellen.
Wir gehen die Rückmeldung der Pflegekasse mit Ihnen durch und besprechen Zuschuss, mögliche Eigenanteile und nächste Schritte.
Wir klären mit Ihnen, wie die Abrechnung erfolgen kann und welche Vereinbarungen für eine direkte Abrechnung benötigt werden.
Wie viel Zuschuss gibt es schon bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 bis 5 können bis zu 4.180 € je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme möglich sein. Der Höchstbetrag gilt seit dem 1. Januar 2025; zuvor waren es 4.000 €. Ein höherer Pflegegrad erhöht diesen Betrag nicht. Erstattet werden anerkannte Kosten im bewilligten Umfang, keine frei verfügbare Pauschale.
Wie oft kann ich den Zuschuss beantragen?
Der Zuschuss ist weder nur einmal im Leben noch automatisch jedes Jahr verfügbar. Ein weiterer Zuschuss kann möglich sein, wenn sich die Pflegesituation verändert und dadurch zusätzliche Anpassungen erforderlich werden. Die Pflegekasse prüft den neuen Bedarf. Eine höhere Pflegegradeinstufung oder ein Jahreswechsel allein begründet keinen neuen Zuschuss.
Wie beantrage ich die Wohnumfeldverbesserung?
Stellen Sie den Antrag vor dem Umbau bei Ihrer zuständigen Pflegekasse; privat Versicherte wenden sich an ihre Pflegepflichtversicherung. Beschreiben Sie die Hindernisse und den Nutzen der Anpassung und fügen Sie einen Kostenvoranschlag bei. Fotos, Maße oder eine fachliche Empfehlung können helfen. Warten Sie vor Beginn den Bescheid ab. Levia unterstützt bei den Umbauunterlagen; über die Förderung entscheidet die Pflegekasse.
Ist Wohnumfeldverbesserung in einer Mietwohnung möglich?
Ja, Wohneigentum ist keine Voraussetzung für den Zuschuss. Bauliche Eingriffe müssen jedoch vorher mit der Vermieterseite abgestimmt werden. Halten Sie die erforderliche Zustimmung sowie Vereinbarungen zu Ausführung und möglichem Rückbau schriftlich fest. Je nach Vorhaben sind weitere Zustimmungen nötig. Die Förderzusage der Pflegekasse ersetzt diese baulichen Erlaubnisse nicht.