Badewanne durch Dusche ersetzen: Zuschuss ab Pflegegrad 1, möglicher Eigenanteil, sinnvolle Ausstattung und die richtigen Schritte vor dem Umbau.

Wenn der hohe Wannenrand den Einstieg erschwert oder Hilfe bei der Körperpflege behindert, kann eine besser zugängliche Dusche den Alltag erleichtern. Ob ein niedriger Einstieg genügt oder eine vollständig bodengleiche Lösung nötig und baulich möglich ist, hängt von der Mobilität, der Nutzung mit Hilfsmitteln und dem vorhandenen Bad ab.
Beginnen Sie bei der tatsächlichen Nutzung: Kann die Person stehen, braucht sie eine Sitzmöglichkeit, wird ein Duschrollstuhl verwendet oder hilft jemand beim Waschen? Eine Dusche soll nicht nur erreichbar sein. Auch Armatur, Abstellflächen, Haltemöglichkeiten und der Platz für eine unterstützende Person müssen passen.
Dieser Ratgeber erklärt die Förderbedingungen und die Entscheidungen, die vor einem Angebot wichtig sind. Er ersetzt keine Besichtigung des Badezimmers.
Stand: 18. Oktober 2026 · Redaktion: Levia Wohnen.
Ja. Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann der Austausch einer schwer nutzbaren Badewanne gegen eine geeignete Dusche als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Ein rein gestalterischer Badumbau reicht dafür nicht aus.
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme. Die Pflegekasse prüft den Antrag und die anerkennungsfähigen Kosten. Stellen Sie den Antrag vor Beginn und warten Sie die Entscheidung ab. Grundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI.
Das kann möglich sein, wenn beide Personen in derselben Wohnung leben, jeweils anspruchsberechtigt sind und der Umbau beiden zugutekommt. Die Ehe allein genügt nicht. Die beteiligten Pflegekassen müssen den jeweiligen Bedarf und die Förderung prüfen. Anerkannte tatsächliche Kosten bleiben die Grenze; aus zwei Ansprüchen entsteht kein frei auszahlbarer Restbetrag.
Nicht automatisch. Sind diese Arbeiten aufgrund der aktuellen Pflegesituation gemeinsam erforderlich, werden sie grundsätzlich als eine Maßnahme betrachtet. Lassen Sie deshalb den Zugang zum Bad und nötige Haltemöglichkeiten mitprüfen. Die Details zu mehreren Umbauten und späteren Folgeanträgen stehen im Ratgeber zu Zuschuss und Antrag.
Ein belastbarer Preis setzt voraus, dass der vorhandene Aufbau und der vereinbarte Leistungsumfang bekannt sind. Relevant sind insbesondere der Ausbau der Wanne, Entsorgung, Leitungsführung, Ablauf, Abdichtung, Duschfläche, Wandanschlüsse, Armatur und gegebenenfalls eine Abtrennung. Zusätzliche Arbeiten an Tür, Elektrik oder Boden dürfen im Angebot nicht übersehen werden.
Die auf unserer Website genannten ca. 1.900 Euro sind ein Orientierungswert aus der Levia-Kalkulation für einen passenden Umbau bei einer anspruchsberechtigten Person und entsprechender Förderung. Das ist weder ein allgemeiner Marktpreis noch eine garantierte Zuzahlung für jedes Badezimmer. Maßgeblich bleiben Ihr individuelles Angebot und der schriftliche Förderbescheid.
Bei zwei anspruchsberechtigten Personen kann unter passenden Voraussetzungen und mit ausreichender Bewilligung ein Umbau ohne verbleibenden Eigenanteil möglich sein. Das muss für das konkrete Angebot geprüft werden. Eine zweite im Haushalt lebende Person ohne eigenen Anspruch reicht dafür nicht aus.
Rechnen Sie für Ihre Entscheidung mit dem bewilligten Betrag, nicht nur mit dem gesetzlichen Höchstbetrag. Nicht förderfähige Wunschausstattung kann den Eigenanteil zusätzlich erhöhen.
Nein. Eine niedrige Einstiegskante reduziert ein Hindernis, bedeutet aber noch keine vollständige Barrierefreiheit. Dafür zählen auch Bewegungsflächen, Erreichbarkeit, Bedienbarkeit und die Nutzung mit den benötigten Hilfsmitteln. „Barrierearm“, „bodengleich“ und „rollstuhlgerecht“ beschreiben deshalb nicht dasselbe.
Das muss am Bestand geprüft werden. Unter anderem beeinflussen Bodenaufbau, Lage und Höhe des Abwasseranschlusses sowie die erforderliche Entwässerung die Lösung. Ein vollständig ebener Einbau kann umfangreichere Arbeiten verlangen als der reine Austausch der Wanne. Lassen Sie sich die tatsächlich erreichbare Einstiegshöhe im Angebot benennen, statt sich allein auf ein Produktfoto zu verlassen.
Prüfen Sie die Finanzierung der Ausstattung getrennt. Einzelne Haltegriffe oder Duschsitze können als Hilfsmittel einzuordnen sein und gehören nicht automatisch zum Umbauzuschuss. Die TK weist bei der Antragstellung ausdrücklich auf solche Abgrenzungen hin. Fragen Sie vor dem Kauf nach dem passenden Leistungsweg.
Eine allgemeine Zusage wie „immer an einem Tag“ wäre ohne Prüfung des Bades nicht verlässlich. Leitungsänderungen, Abdichtung, Trocknungszeiten und zusätzliche Arbeiten beeinflussen den Ablauf. Lassen Sie sich sagen, ab wann die Dusche tatsächlich benutzt werden darf und welche Ersatzmöglichkeit für die Körperpflege benötigt wird.
Levia Wohnen begleitet in Hamburg die Bestandsaufnahme, die Angebotsplanung und die Vorbereitung der Umbauunterlagen. Eine direkte Abrechnung wird nach entsprechender Vereinbarung und Abstimmung mit der Pflegekasse vorbereitet; sie ist keine automatische Förderzusage. Mehr zum Umbau Badewanne zur Dusche und zu Kosten und Antrag.
Quellen zur Förderung: Bundesgesundheitsministerium – Wohnungsanpassung, § 40 SGB XI und TK – Antrag und Abgrenzung von Hilfsmitteln. Geprüft am 18. Oktober 2026.