RATGEBER VON LEVIA

Badewanne zur Dusche: Kosten und Zuschuss

Badewanne durch Dusche ersetzen: Zuschuss ab Pflegegrad 1, möglicher Eigenanteil, sinnvolle Ausstattung und die richtigen Schritte vor dem Umbau.

Levia Wohnen
2026-10-11

Wann ist der Umbau von der Badewanne zur Dusche sinnvoll?

Wenn der hohe Wannenrand den Einstieg erschwert oder Hilfe bei der Körperpflege behindert, kann eine besser zugängliche Dusche den Alltag erleichtern. Ob ein niedriger Einstieg genügt oder eine vollständig bodengleiche Lösung nötig und baulich möglich ist, hängt von der Mobilität, der Nutzung mit Hilfsmitteln und dem vorhandenen Bad ab.

Beginnen Sie bei der tatsächlichen Nutzung: Kann die Person stehen, braucht sie eine Sitzmöglichkeit, wird ein Duschrollstuhl verwendet oder hilft jemand beim Waschen? Eine Dusche soll nicht nur erreichbar sein. Auch Armatur, Abstellflächen, Haltemöglichkeiten und der Platz für eine unterstützende Person müssen passen.

Dieser Ratgeber erklärt die Förderbedingungen und die Entscheidungen, die vor einem Angebot wichtig sind. Er ersetzt keine Besichtigung des Badezimmers.

Stand: 18. Oktober 2026 · Redaktion: Levia Wohnen.

Förderung durch die Pflegekasse

Zahlt die Pflegekasse den Umbau schon bei Pflegegrad 1?

Ja. Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann der Austausch einer schwer nutzbaren Badewanne gegen eine geeignete Dusche als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Ein rein gestalterischer Badumbau reicht dafür nicht aus.

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme. Die Pflegekasse prüft den Antrag und die anerkennungsfähigen Kosten. Stellen Sie den Antrag vor Beginn und warten Sie die Entscheidung ab. Grundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI.

Gibt es für ein Ehepaar bis zu 8.360 Euro?

Das kann möglich sein, wenn beide Personen in derselben Wohnung leben, jeweils anspruchsberechtigt sind und der Umbau beiden zugutekommt. Die Ehe allein genügt nicht. Die beteiligten Pflegekassen müssen den jeweiligen Bedarf und die Förderung prüfen. Anerkannte tatsächliche Kosten bleiben die Grenze; aus zwei Ansprüchen entsteht kein frei auszahlbarer Restbetrag.

Werden Dusche, Tür und Handlauf getrennt gefördert?

Nicht automatisch. Sind diese Arbeiten aufgrund der aktuellen Pflegesituation gemeinsam erforderlich, werden sie grundsätzlich als eine Maßnahme betrachtet. Lassen Sie deshalb den Zugang zum Bad und nötige Haltemöglichkeiten mitprüfen. Die Details zu mehreren Umbauten und späteren Folgeanträgen stehen im Ratgeber zu Zuschuss und Antrag.

Was kostet der Umbau und welcher Eigenanteil bleibt?

Ein belastbarer Preis setzt voraus, dass der vorhandene Aufbau und der vereinbarte Leistungsumfang bekannt sind. Relevant sind insbesondere der Ausbau der Wanne, Entsorgung, Leitungsführung, Ablauf, Abdichtung, Duschfläche, Wandanschlüsse, Armatur und gegebenenfalls eine Abtrennung. Zusätzliche Arbeiten an Tür, Elektrik oder Boden dürfen im Angebot nicht übersehen werden.

Was bedeutet der bei Levia genannte Eigenanteil von ca. 1.900 Euro?

Die auf unserer Website genannten ca. 1.900 Euro sind ein Orientierungswert aus der Levia-Kalkulation für einen passenden Umbau bei einer anspruchsberechtigten Person und entsprechender Förderung. Das ist weder ein allgemeiner Marktpreis noch eine garantierte Zuzahlung für jedes Badezimmer. Maßgeblich bleiben Ihr individuelles Angebot und der schriftliche Förderbescheid.

Bei zwei anspruchsberechtigten Personen kann unter passenden Voraussetzungen und mit ausreichender Bewilligung ein Umbau ohne verbleibenden Eigenanteil möglich sein. Das muss für das konkrete Angebot geprüft werden. Eine zweite im Haushalt lebende Person ohne eigenen Anspruch reicht dafür nicht aus.

Wie lässt sich ein Angebot sinnvoll vergleichen?

  • Gesamtkosten: Sind Material, Arbeitszeit, Entsorgung, Nebenarbeiten und Umsatzsteuer enthalten?
  • Ausführung: Welche Einstiegshöhe, Duschfläche und Ausstattung sind tatsächlich vereinbart?
  • Offene Positionen: Welche Arbeiten werden erst nach Öffnung des Bestands abschätzbar und wie werden Mehrkosten freigegeben?
  • Förderung: Welche Positionen wurden beantragt und in welcher Höhe bewilligt?
  • Eigenanteil: Welcher Betrag bleibt aus dem Gesamtpreis nach der zugesagten Erstattung zu tragen?

Rechnen Sie für Ihre Entscheidung mit dem bewilligten Betrag, nicht nur mit dem gesetzlichen Höchstbetrag. Nicht förderfähige Wunschausstattung kann den Eigenanteil zusätzlich erhöhen.

Ist jede flache Dusche automatisch barrierefrei?

Nein. Eine niedrige Einstiegskante reduziert ein Hindernis, bedeutet aber noch keine vollständige Barrierefreiheit. Dafür zählen auch Bewegungsflächen, Erreichbarkeit, Bedienbarkeit und die Nutzung mit den benötigten Hilfsmitteln. „Barrierearm“, „bodengleich“ und „rollstuhlgerecht“ beschreiben deshalb nicht dasselbe.

Wann lässt sich eine Dusche bodengleich einbauen?

Das muss am Bestand geprüft werden. Unter anderem beeinflussen Bodenaufbau, Lage und Höhe des Abwasseranschlusses sowie die erforderliche Entwässerung die Lösung. Ein vollständig ebener Einbau kann umfangreichere Arbeiten verlangen als der reine Austausch der Wanne. Lassen Sie sich die tatsächlich erreichbare Einstiegshöhe im Angebot benennen, statt sich allein auf ein Produktfoto zu verlassen.

Welche Ausstattung ist für den Alltag wichtig?

  • Eine passend gewählte, rutschhemmende Duschfläche und eine fachgerechte Entwässerung.
  • Eine Armatur und Brause, die aus der vorgesehenen Nutzungsposition erreichbar sind.
  • Ausreichend Platz zum Einsteigen, Umsetzen und gegebenenfalls Unterstützen.
  • Haltemöglichkeiten und bei Bedarf ein geeigneter Sitz, abgestimmt auf Person und Befestigungsgrund.
  • Eine Abtrennung, die den Zugang und die Hilfeleistung nicht unnötig behindert.

Prüfen Sie die Finanzierung der Ausstattung getrennt. Einzelne Haltegriffe oder Duschsitze können als Hilfsmittel einzuordnen sein und gehören nicht automatisch zum Umbauzuschuss. Die TK weist bei der Antragstellung ausdrücklich auf solche Abgrenzungen hin. Fragen Sie vor dem Kauf nach dem passenden Leistungsweg.

So bereiten Sie Antrag und Umbau vor

  1. Alltag beschreiben: Wer nutzt das Bad, welche Bewegung fällt schwer und welche Hilfe wird benötigt?
  2. Bestand aufnehmen: Raum, Türöffnung, Wanne und Anschlüsse fotografieren; Maße und vorhandene Hilfsmittel festhalten.
  3. Umfang abstimmen: Dusche, Zugang und notwendige Begleitarbeiten gemeinsam planen und ein nachvollziehbares Angebot erstellen lassen.
  4. Zustimmungen klären: In einer Mietwohnung die baulichen Veränderungen vorher mit der Vermieterseite vereinbaren. Bei Gemeinschaftseigentum können zusätzliche Abstimmungen nötig sein.
  5. Förderung beantragen: Antrag und Kostenvoranschlag an die zuständige Pflegekasse schicken, Bescheid abwarten und Eigenanteil bestätigen lassen.
  6. Ablauf vereinbaren: Beginn, Dauer, Wasserabschaltungen und Nutzung des Bades während der Arbeiten klären.
  7. Abnahme und Abrechnung: Ausführung und Bedienung gemeinsam prüfen und Rechnungen beziehungsweise erforderliche Nachweise einreichen.

Wie lange dauert der Umbau?

Eine allgemeine Zusage wie „immer an einem Tag“ wäre ohne Prüfung des Bades nicht verlässlich. Leitungsänderungen, Abdichtung, Trocknungszeiten und zusätzliche Arbeiten beeinflussen den Ablauf. Lassen Sie sich sagen, ab wann die Dusche tatsächlich benutzt werden darf und welche Ersatzmöglichkeit für die Körperpflege benötigt wird.

Hilft Levia bei Antrag und Abrechnung?

Levia Wohnen begleitet in Hamburg die Bestandsaufnahme, die Angebotsplanung und die Vorbereitung der Umbauunterlagen. Eine direkte Abrechnung wird nach entsprechender Vereinbarung und Abstimmung mit der Pflegekasse vorbereitet; sie ist keine automatische Förderzusage. Mehr zum Umbau Badewanne zur Dusche und zu Kosten und Antrag.

Quellen zur Förderung: Bundesgesundheitsministerium – Wohnungsanpassung, § 40 SGB XI und TK – Antrag und Abgrenzung von Hilfsmitteln. Geprüft am 18. Oktober 2026.