RATGEBER VON LEVIA

Wohnumfeldverbesserung: Zuschuss und Antrag 2026

Bis zu 4.180 € ab Pflegegrad 1: Welche Umbauten die Pflegekasse fördern kann, wie oft ein Zuschuss möglich ist und wie Sie den Antrag vorbereiten.

Levia Wohnen
2026-10-11

Was zählt zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Anpassungen der Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Dazu können bauliche Veränderungen und fest eingebaute technische Hilfen gehören. Die Pflegekasse prüft den persönlichen Bedarf und die geplanten Arbeiten. Ein höheres Alter oder der Wunsch nach einer Modernisierung allein reichen nicht aus.

Typische Beispiele sind:

  • Bad: eine schwer zugängliche Badewanne durch eine besser nutzbare Dusche ersetzen.
  • Türen und Wege: Durchgänge verbreitern, hinderliche Schwellen entfernen und Wege mit Rollator oder Rollstuhl nutzbar machen.
  • Halt und Zugang: notwendige Handläufe, fest installierte Rampen oder ein geeigneter Treppenlift.
  • Küche und Bedienung: Arbeitsbereiche, Armaturen oder Schalter an die Einschränkungen anpassen.
  • Wohnungswechsel: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Umzug in eine besser geeignete Wohnung bezuschusst werden.

Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen Hindernis und konkreter Hilfe. „Ich kann den hohen Wannenrand nicht mehr sicher überwinden“ erklärt den Bedarf besser als „Ich möchte ein neues Bad“. Eine allgemeine Renovierung ohne pflegebezogenen Nutzen fällt nicht darunter. Mobile Hilfsmittel können einem anderen Leistungsbereich zugeordnet sein.

Stand: 18. Oktober 2026 · Redaktion: Levia Wohnen.

Förderung durch die Pflegekasse

Wie hoch ist der Zuschuss bei Pflegegrad 1 bis 5?

Die Pflegekasse kann nach § 40 Absatz 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme übernehmen. Das gilt bereits ab Pflegegrad 1. Pflegegrad 5 führt bei dieser Leistung nicht zu einem höheren Höchstbetrag. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Grenze 4.180 Euro; die häufig gesuchten „4.000 Euro von der Pflegekasse“ beziehen sich auf den früheren Betrag.

Es handelt sich um einen Zuschuss zu anerkannten Kosten, nicht um eine frei verfügbare Pauschale. Werden beispielsweise 3.000 Euro förderfähige Kosten anerkannt, werden daraus nicht automatisch 4.180 Euro ausgezahlt. Übersteigen die Kosten die bewilligte Förderung, bleibt ein Eigenanteil.

Wie viel ist bei zwei oder mehr pflegebedürftigen Personen möglich?

Leben mehrere anspruchsberechtigte Menschen in einer gemeinsamen Wohnung und dient der Umbau ihrer Versorgung, können ihre Zuschüsse zusammenkommen: bei zwei Personen bis zu 8.360 Euro, bei drei bis zu 12.540 Euro und insgesamt höchstens 16.720 Euro je gemeinsamer Maßnahme. Beide Ehepartner brauchen dafür jeweils einen eigenen Anspruch; die Unterstützung durch eine gesunde Partnerin oder einen gesunden Partner verdoppelt den Zuschuss nicht.

Auch wenn mehr als vier anspruchsberechtigte Personen zusammenwohnen, bleibt der gemeinsame Höchstbetrag bei 16.720 Euro. Die beteiligten Pflegekassen teilen ihn entsprechend auf. Eine Auszahlung über die anerkannten tatsächlichen Kosten hinaus ist damit nicht verbunden. Grundlage sind § 40 SGB XI und die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Wohnungsanpassung.

Wie oft kann man Wohnumfeldverbesserung beantragen?

Der Zuschuss ist weder auf ein einziges Mal im Leben begrenzt noch jedes Jahr neu verfügbar. Ein weiterer Zuschuss kann möglich sein, wenn sich die Pflegesituation verändert und deshalb zusätzliche, zuvor nicht erforderliche Anpassungen notwendig werden. Die Pflegekasse prüft diesen neuen Bedarf. Eine bestimmte Wartezeit allein begründet keinen neuen Anspruch.

Was bedeutet „eine Maßnahme“ bei mehreren Umbauten?

Alle aufgrund der aktuellen Pflegesituation erforderlichen Anpassungen werden grundsätzlich zusammen betrachtet. Müssen beispielsweise die Badewanne ersetzt, die Badezimmertür verbreitert und ein Handlauf angebracht werden, sind das nicht automatisch drei getrennte Zuschüsse. Auch mehrere Angebote, unterschiedliche Handwerksbetriebe oder zeitlich versetzte Arbeiten schaffen für denselben Bedarf keinen neuen Förderrahmen.

Planungsbeispiel: Wenn der Rollator schon heute an der Badezimmertür hängen bleibt und der Wanneneinstieg ebenfalls nicht mehr gelingt, sollten beide Hindernisse gemeinsam erfasst werden. Wird später infolge einer veränderten Pflegesituation ein zusätzlicher Umbau notwendig, sollte der neue Antrag erklären, was sich seit der ersten Bewilligung geändert hat und warum die bisherige Lösung nicht mehr ausreicht.

Eine höhere Pflegegradeinstufung allein bedeutet nicht automatisch eine neue Förderung; maßgeblich ist der dadurch beziehungsweise durch die veränderte Situation entstandene Anpassungsbedarf. Weitere Hinweise liefern die AOK zur Zusammenfassung von Maßnahmen und die DAK zur wiederholten Beantragung.

Wie beantragt man eine Wohnumfeldverbesserung?

Der Antrag geht an die zuständige Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegepflichtversicherung. Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Leistung, bearbeitet aber keine persönlichen Zuschussanträge.

  1. Bedarf festhalten: Beschreiben Sie, welche Tätigkeit derzeit scheitert oder nur mit erheblicher Hilfe gelingt und was der Umbau verbessern soll.
  2. Umfang und Angebot klären: Lassen Sie die notwendigen Arbeiten und Kosten nachvollziehbar aufschlüsseln. Fotos, Maße und eine Skizze helfen bei der Einordnung.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Name, Versicherungsnummer, Pflegegrad, Maßnahmenbeschreibung und Kostenvoranschlag bereithalten. Je nach Fall kommen eine Vollmacht, fachliche Empfehlungen oder die Zustimmung des Vermieters hinzu.
  4. Vor dem Umbau beantragen: Nutzen Sie das Formular oder Onlineverfahren Ihrer Pflegekasse; häufig ist auch ein formloser Antrag möglich. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
  5. Bescheid prüfen: Stimmen bewilligter Umfang, Zuschuss und Angebot überein? Klären Sie einen verbleibenden Eigenanteil und warten Sie vor Beginn die Entscheidung ab.
  6. Umsetzung nachweisen: Reichen Sie anschließend Rechnungen und die von der Kasse verlangten Nachweise ein. Eine direkte Abrechnung mit Levia braucht eine entsprechende Vereinbarung und Abstimmung mit der Pflegekasse.

Ein ärztliches Attest ist nicht in jedem Fall zwingend. Eine nachvollziehbare fachliche Empfehlung kann jedoch hilfreich sein; die Kasse kann weitere Unterlagen oder eine Begutachtung anfordern. Die TK erläutert beispielhaft, welche Angaben und Unterlagen zum Antrag gehören.

Wie lange hat die Pflegekasse Zeit für die Entscheidung?

Nach § 40 Absatz 7 SGB XI beträgt die Entscheidungsfrist grundsätzlich drei Wochen nach Antragseingang. Wird eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, sind es fünf Wochen. Kann die Kasse die Frist nicht einhalten, muss sie rechtzeitig schriftlich einen hinreichenden Grund mitteilen. Ohne eine solche Mitteilung kann die gesetzliche Genehmigungsfiktion greifen. Lassen Sie den konkreten Fristverlauf und die Voraussetzungen klären, bevor Sie daraus eine Kostenübernahme ableiten.

Kann man den Zuschuss nachträglich beantragen?

Planen Sie die Finanzierung immer vor Beginn. Ist der Umbau bereits beauftragt oder ausgeführt, legen Sie der Pflegekasse den tatsächlichen Ablauf mit Datum, Bedarf und Rechnungen offen und bitten Sie um eine Einzelfallprüfung. Eine rückwirkende Erstattung lässt sich nicht zusagen. Die Empfehlung, zuerst Antrag und Bewilligung zu klären, schützt vor einem ungeplanten Eigenanteil.

Was ist bei Mietwohnung, Ablehnung und Eigenleistung wichtig?

Kann eine Mietwohnung gefördert werden?

Ja, die Förderung setzt kein Wohneigentum voraus. Bauliche Eingriffe müssen mit der Vermieterseite abgestimmt werden. Halten Sie die Zustimmung und Vereinbarungen zu Ausführung, Rückbau und möglichen Sicherheiten schriftlich fest. § 554 BGB sieht unter Voraussetzungen einen Anspruch auf Erlaubnis behinderungsbedingter Veränderungen vor; er erlaubt keinen eigenmächtigen Umbau. Die Förderzusage ersetzt keine erforderliche bauliche Zustimmung.

Was tun, wenn die Pflegekasse ablehnt?

Prüfen Sie die Begründung: Fehlen Unterlagen, ist der Nutzen nicht deutlich oder wurde der Förderrahmen bereits für denselben Bedarf verwendet? Ergänzen Sie gezielt die fehlenden Informationen. Gegen einen Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung; maßgeblich ist § 84 SGG. Pflegeberatung oder eine Sozialberatungsstelle kann bei der Einordnung helfen.

Zählt selbst ausgeführte Arbeit zu den Kosten?

Klären Sie Eigenleistungen vorab. Anerkannte Materialkosten können berücksichtigt werden; privat geleistete Arbeitsstunden werden nicht einfach wie eine Handwerkerrechnung vergütet. Für nachgewiesene Aufwendungen, etwa einen tatsächlichen Verdienstausfall einer helfenden Person, können besondere Regeln gelten. Die AOK Hessen erklärt diese Abgrenzung in ihrem Infoblatt. Belege und fachgerechte Ausführung bleiben wichtig.

Was ist ohne Pflegegrad möglich?

Ohne anerkannten Pflegegrad besteht diese Förderung der Pflegeversicherung nicht. Besteht Pflegebedarf, kann zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen sinnvoll sein. Andere Förderwege haben eigene Bedingungen. Aktuell, Stand 18. Oktober 2026, sind beim KfW-Zuschuss 455-B keine neuen Anträge möglich, weil die Mittel ausgeschöpft sind. Die KfW verweist als Alternative auf den Kredit 159. Prüfen Sie den aktuellen Programmstand direkt bei der KfW, bevor Sie damit rechnen.

Für die konkrete Planung finden Sie bei uns Ratgeber zu Badewanne zur Dusche, Türverbreiterungen und Handläufen. Levia Wohnen unterstützt in Hamburg bei Bestandsaufnahme, Angebot und Vorbereitung der Umbauunterlagen. Über die Förderung entscheidet die Pflegekasse. Unterstützung beim Antrag ansehen.

Ergänzende amtliche Leistungsbeschreibung: Bundesportal – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die verlinkten Quellen wurden für diese Fassung am 18. Oktober 2026 geprüft.