Wohnumbau gemeinsam vorbereiten: Wer den Antrag stellt, was bei zwei Personen mit Pflegegrad gilt und wie Angehörige bei Planung und Finanzierung helfen.

Ausgangspunkt ist die Person, die zu Hause lebt: Was möchte sie weiterhin selbst tun, wo braucht sie Unterstützung und welche Veränderung empfindet sie als hilfreich? Angehörige können Beobachtungen ergänzen, Termine organisieren und Unterlagen sortieren. Entscheidungen sollten möglichst gemeinsam mit der betroffenen Person getroffen werden.
Ein guter Einstieg ist ein konkreter Tagesablauf. Wie gelingt der Weg vom Bett ins Bad? Ist der Einstieg in die Badewanne das Problem oder bereits die schmale Badezimmertür? Muss jemand einen Rollator jedes Mal zusammenklappen? Solche Situationen führen zu einer brauchbaren Planung, ohne das gesamte Zuhause vorschnell zum Umbauprojekt zu machen.
Notieren Sie die wichtigsten Hindernisse und unterscheiden Sie zwischen aktuell notwendigen Anpassungen, möglichen späteren Veränderungen und reinen Gestaltungswünschen. Diese Übersicht hilft im Gespräch mit einem Fachbetrieb und bei der Begründung des Förderantrags.
Stand: 18. Oktober 2026 · Redaktion: Levia Wohnen.
Der Antrag bezieht sich auf die anspruchsberechtigte pflegebedürftige Person. Angehörige erhalten nicht allein deshalb einen eigenen Umbauzuschuss, weil sie die Pflege unterstützen oder die Wohnung besitzen. Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme bewilligen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch wenn ein Elternteil bei erwachsenen Kindern wohnt, sollte der Antrag den tatsächlichen häuslichen Pflegeort, die Nutzung der Räume und den individuellen Anpassungsbedarf beschreiben. Eigentumsverhältnisse und erforderliche Zustimmungen müssen zusätzlich geklärt werden. Die Förderung ist grundsätzlich nicht auf selbst genutztes Wohneigentum beschränkt.
Leben beide in einer gemeinsamen Wohnung, sind beide anspruchsberechtigt und profitieren beide von der Anpassung, können insgesamt bis zu 8.360 Euro möglich sein. Die Ansprüche werden für jede Person geprüft. Bei mehreren beteiligten Pflegekassen sollte klar sein, welches Angebot und welcher gemeinsame Umbau gemeint sind.
Für drei anspruchsberechtigte Personen sind bis zu 12.540 Euro, für die gemeinsame Maßnahme insgesamt höchstens 16.720 Euro möglich. Die Anerkennung der tatsächlichen Kosten bleibt maßgeblich. Einzelheiten regeln § 40 Absatz 4 SGB XI und die Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums.
Die pflegebedürftige Person kann den Antrag selbst stellen. Sollen Angehörige verbindlich in ihrem Namen handeln oder Auskünfte erhalten, muss die Vertretungsbefugnis geklärt sein, beispielsweise durch eine passende Vollmacht. Fragen Sie die Pflegekasse, welche Nachweise sie dafür benötigt. Eine familiäre Beziehung allein ersetzt diese Klärung nicht.
Für die Zusammenarbeit hilft eine einfache Aufgabenverteilung: Wer sammelt Unterlagen, wer ist Kontaktperson für die Pflegekasse und wer stimmt Termine mit dem Fachbetrieb ab? Die betroffene Person sollte über Angebot, Eigenanteil und vereinbarte Arbeiten informiert bleiben.
Sensible Angaben sollten gezielt an die zuständigen Beteiligten gehen. Für die erste Planung genügt häufig eine verständliche Beschreibung des Unterstützungsbedarfs; eine vollständige Krankengeschichte ist dafür nicht automatisch erforderlich.
Für den Umbauzuschuss der Pflegeversicherung wird ein anerkannter Pflegegrad benötigt. Besteht Pflegebedarf, sprechen Sie mit der Pflegekasse über den Antrag auf Pflegeleistungen. Ein laufendes Verfahren ist noch keine Zusage für einen bestimmten Umbau. Klären Sie Bedarf und Finanzierung, bevor Sie mit einem Zuschuss fest rechnen.
Erfassen Sie die aktuell notwendigen Veränderungen gemeinsam. Dusche, Tür und Handlauf erhalten nicht automatisch jeweils einen eigenen Zuschuss, nur weil unterschiedliche Angebote erstellt werden. Werden später aufgrund einer veränderten Pflegesituation zusätzliche Anpassungen erforderlich, kann ein neuer Antrag möglich sein. Ein Jahreswechsel allein erneuert den Förderrahmen nicht.
Beispiel zur Planung: Die neue Dusche hilft wenig, wenn der Duschrollstuhl nicht durch die Tür passt. Prüfen Sie deshalb Zugang, Bewegungsfläche, eigentliche Nutzung und Unterstützung als zusammenhängenden Ablauf. Das ist kein Grund, vorsorglich alles umzubauen, sondern die tatsächlich erforderlichen Arbeiten vollständig zu erfassen.
Unterschreiben Sie nicht auf Grundlage einer mündlich angenommenen Förderung. Angebot, Bescheid und Auftrag sollten zusammenpassen. Bei einer Mietwohnung sind Zustimmung und mögliche Rückbauvereinbarungen ebenfalls vor Beginn zu klären.
Wenn unklar ist, welche Hilfsmittel oder Umbauten zum Bedarf passen, hilft eine unabhängige Wohn- oder Pflegeberatung. Die Stadt Hamburg verweist auf die kostenlose Beratung des Beratungszentrums für Technische Hilfen & Wohnraumanpassung von Barrierefrei Leben e.V.. Dort können auch Hilfsmittel und Bedienmöglichkeiten besprochen werden. Informationen und Kontaktwege finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg zur Wohnraumanpassung.
Nein. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich ist eine andere, zweckgebundene Leistung für bestimmte Unterstützungsangebote im Alltag und weitere gesetzlich vorgesehene Leistungen. Er ist kein frei verfügbares Zusatzbudget für Handwerkerrechnungen und ersetzt nicht den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung.
Eine Auszahlung allein wegen der familiären Unterstützung ist nicht vorgesehen. Erstattet werden Aufwendungen für die dafür vorgesehenen qualitätsgesicherten beziehungsweise anerkannten Leistungen. Ob und unter welchen Bedingungen eine konkrete Hilfe anerkannt wird, richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsweg und teilweise nach Landesrecht. Klären Sie die geplante Unterstützung mit der Pflegekasse, bevor Sie mit einer Erstattung rechnen. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt die zulässigen Verwendungszwecke.
Levia Wohnen bespricht in Hamburg die Wohnsituation, prüft die baulichen Möglichkeiten und erstellt die Grundlage für ein konkretes Umbauangebot. Angehörige können nach Absprache einbezogen werden. Levia unterstützt bei den Unterlagen zum Umbau; die Pflegekasse entscheidet über die Förderung.
Für den nächsten Schritt eignen sich die Planung und Umsetzung und der Ratgeber zu Zuschuss, Antrag und Bearbeitungsfristen. Die wichtigsten baulichen Fragen behandeln unsere Beiträge zu Dusche, Türverbreiterung und Handläufen.
Quellen: § 40 SGB XI, Bundesgesundheitsministerium – Wohnungsanpassung, Bundesgesundheitsministerium – Entlastungsbetrag und Stadt Hamburg – unabhängige Wohnberatung. Geprüft am 18. Oktober 2026.